Sind die in den vergangenen Jahrzehnten erweiterten Opferrechte im Strafverfahren, die den Status des Opfers als bloßes Beweismittel in den eines mit effizienten Rechten ausgestatten Verfahrensbeteiligten verändert haben, vereinbar mit den dogmatischen Grundlagen des Strafverfahrens? In Kurzreferaten und mit anschließender Podiumsdiskussion sollten im Rahmen eines Symposiums die unterschiedlichen Sichtweisen zu Wort kommen.
Der Landesvorsitzende des WEISSEN RINGS Hamburg und Initiator des Symposiums, Hans-Jürgen Kamp, freute sich über die Zusagen der fachlich hochkarätigen Diskussionsteilnehmer: Prof. Dr. Heinz Schöch, Vorsitzender des Fachbeirats Strafrecht des WEISSEN RINGS, Marc Wenske, Richter am Bundesgerichtshof, Dr. Jörg Fröhlich, Generalstaatsanwalt in Hamburg, sowie Rechtsanwältin Claudia Krüger, Rechtsanwalt Bodo Kuhn und Strafverteidiger Jes Meyer-Lohkamp. Der Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS, Jörg Ziercke, sprach das Grußwort und nahm ebenfalls an der Diskussion teil, die von dem Journalisten und Soziologen Burkhard Plemper moderiert wurde.
Die unterschiedlichen Kernpositionen wurden in den Beiträgen deutlich: Die geschaffenen Opferrechte im Strafverfahren sind aus Sicht eines Richters, eines leitenden Staatsanwaltes und eines Strafverteidigers mit den Zielen des Strafverfahrens, besonders hinsichtlich der unbeeinflussten Wahrheitsfindung, nicht vereinbar. Dagegen sind die Opferrechte aus Sicht eines Rechtswissenschaftlers, einer Hamburger Opferanwältin und eines Opferanwaltes aus dem Süden der Republik nicht nur vereinbar mit den Zielen des Strafverfahrens, sondern unverzichtbarer Ausdruck einer opferempathischen Einbeziehung des geschädigten Menschen in das Verfahren.
Die Veranstaltung hatte nicht zum Ziel, eine Annäherung der Auffassungs-unterschiede zu erreichen, stattdessen war die Bewusstmachung der Standpunkte und Förderung der fachlichen Diskussion beabsichtigt.